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Lockerung der Corona-Regeln: M97-Kleingruppen dürfen wieder!!

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  • Lockerung der Corona-Regeln: M97-Kleingruppen dürfen wieder!!

    Update: Es gibt Neuigkeiten - und EINE LOCKERUNG der Corona-Regeln für uns!!
    Inzwischen sind kleinere Ausfahrten in Gruppen für uns wieder erlaubt- unter strengen Regeln zwar, aber IMMERHIN!!
    Das hier sind die neuen DAV-Regeln für uns:


    Mittlerweile sind gemeinschaftliche Berg-Aktivitäten im Freien in kleinem Gruppen (max. 5 Personen) unter gewissen Bedingungen möglich.
    Der DAV konnte mit dem Innenministerium klären, dass Gruppenaktivitäten des Alpenvereins analog zu Trainingsangeboten im Sportbereich gesehen werden.

    Anbei das wichtigste knapp zusammengefasst:

    Ab 11.05.2020 sind Gruppenveranstaltungen wieder möglich – maximale Teilnehmerzahl inkl. Leiter = 5 Personen !!

    Dabei sind die gängigen gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen sowie Empfehlungen unseres DAV-Bundesverbandes einzuhalten.

    Die wichtigsten Punkte:
    • Das allgemeine Abstandsgebot gilt nach wie vor. Das bedeutet,
    • Kontakte sind auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Hier gibt es für den Trainings- und Sportbereich eine Ausnahmegenehmigung unter folgenden Maßgaben:
    • Ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern ist grundsätzlich immer einzuhalten.
      • Beim Radeln mindestens 5 Meter (bergauf), mindestens 20 Meter (bergab und in der Ebene)

    Die Liste der sportartenspezifischen Empfehlungen des DOSB findet Ihr hier
    https://www.dosb.de/medien-service/c...bergangsregeln
    • Die Maskenpflicht ist grundsätzlich immer zu beachten, deren Einschränkung aber auch (z.B. beim Klettern).
    • Hygienemaßnahmen einhalten und Desinfektionsmittel mitführen
    • Die jeweils lokalen oder regionalen Vorgaben und Hygienekonzepte, beispielsweise in Kletterhallen und Museen, sind zu beachten und umzusetzen.
    • Die Aktivitäten müssen an der frischen Luft – also draußen – stattfinden.
    • Keine Nutzung von Vereins-, Tagungs-, Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen – das ist derzeit verboten!
    • Gruppengröße inkl. Leiter ist auf maximal 5 Personen (4+1) beschränkt
    • KEINE Teilnehmer mit Krankheitszeichen
    • Die Aktivität muss kontaktfrei sein
    • Keine Warteschlangen
    • Das gilt auch für die Anreise:
    • Eine individuelle Anreise via PKW ist nur für Einzelpersonen oder Familien möglich.
    • Für eine gemeinsame Anreise empfehlen sich öffentliche Verkehrsmittel.
    • Eine gemeinsame Anreise via Fahrgemeinschaften ist nicht sinnvoll und zulässig.
    • Für den Bergsport gelten die aktuellen des DAV-Bundesverbandes als verbindliche Vorgaben
    • Keine Gemeinschaftsverpflegung, jeder muss selbst für seine Brotzeit sorgen.
    • Selbstredend, da derzeit formal nicht möglich:
    • Keine Fahrten ins Ausland (Grenzen geschlossen und/oder Reisewarnung derzeit bis 15. Juni)
    • Keine Fahrten mit Übernachtung (derzeit in Bayern noch nicht erlaubt)
    • Kein Biwakieren, campen zelten o.Ä.

    Weitere nützliche Hinweise finden sich auch unter

    - Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: https://www.verkuendung-bayern.de/fi...l-2020-240.pdf

    - Bayerisches Innenministerium: https://www.corona-katastrophenschut.../faq/index.php
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