Update: Es gibt Neuigkeiten - und EINE LOCKERUNG der Corona-Regeln für uns!!
Inzwischen sind kleinere Ausfahrten in Gruppen für uns wieder erlaubt- unter strengen Regeln zwar, aber IMMERHIN!!
Das hier sind die neuen DAV-Regeln für uns:
Mittlerweile sind gemeinschaftliche Berg-Aktivitäten im Freien in kleinem Gruppen (max. 5 Personen) unter gewissen Bedingungen möglich.
Der DAV konnte mit dem Innenministerium klären, dass Gruppenaktivitäten des Alpenvereins analog zu Trainingsangeboten im Sportbereich gesehen werden.
Anbei das wichtigste knapp zusammengefasst:
Ab 11.05.2020 sind Gruppenveranstaltungen wieder möglich – maximale Teilnehmerzahl inkl. Leiter = 5 Personen !!
Dabei sind die gängigen gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen sowie Empfehlungen unseres DAV-Bundesverbandes einzuhalten.
Die wichtigsten Punkte:
Die Liste der sportartenspezifischen Empfehlungen des DOSB findet Ihr hier
https://www.dosb.de/medien-service/c...bergangsregeln
Weitere nützliche Hinweise finden sich auch unter
- Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: https://www.verkuendung-bayern.de/fi...l-2020-240.pdf
- Bayerisches Innenministerium: https://www.corona-katastrophenschut.../faq/index.php
Inzwischen sind kleinere Ausfahrten in Gruppen für uns wieder erlaubt- unter strengen Regeln zwar, aber IMMERHIN!!
Das hier sind die neuen DAV-Regeln für uns:
Mittlerweile sind gemeinschaftliche Berg-Aktivitäten im Freien in kleinem Gruppen (max. 5 Personen) unter gewissen Bedingungen möglich.
Der DAV konnte mit dem Innenministerium klären, dass Gruppenaktivitäten des Alpenvereins analog zu Trainingsangeboten im Sportbereich gesehen werden.
Anbei das wichtigste knapp zusammengefasst:
Ab 11.05.2020 sind Gruppenveranstaltungen wieder möglich – maximale Teilnehmerzahl inkl. Leiter = 5 Personen !!
Dabei sind die gängigen gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen sowie Empfehlungen unseres DAV-Bundesverbandes einzuhalten.
Die wichtigsten Punkte:
- Das allgemeine Abstandsgebot gilt nach wie vor. Das bedeutet,
- Kontakte sind auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Hier gibt es für den Trainings- und Sportbereich eine Ausnahmegenehmigung unter folgenden Maßgaben:
- Ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern ist grundsätzlich immer einzuhalten.
- Beim Radeln mindestens 5 Meter (bergauf), mindestens 20 Meter (bergab und in der Ebene)
Die Liste der sportartenspezifischen Empfehlungen des DOSB findet Ihr hier
https://www.dosb.de/medien-service/c...bergangsregeln
- Die Maskenpflicht ist grundsätzlich immer zu beachten, deren Einschränkung aber auch (z.B. beim Klettern).
- Hygienemaßnahmen einhalten und Desinfektionsmittel mitführen
- Die jeweils lokalen oder regionalen Vorgaben und Hygienekonzepte, beispielsweise in Kletterhallen und Museen, sind zu beachten und umzusetzen.
- Die Aktivitäten müssen an der frischen Luft – also draußen – stattfinden.
- Keine Nutzung von Vereins-, Tagungs-, Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen – das ist derzeit verboten!
- Gruppengröße inkl. Leiter ist auf maximal 5 Personen (4+1) beschränkt
- KEINE Teilnehmer mit Krankheitszeichen
- Die Aktivität muss kontaktfrei sein
- Keine Warteschlangen
- Das gilt auch für die Anreise:
- Eine individuelle Anreise via PKW ist nur für Einzelpersonen oder Familien möglich.
- Für eine gemeinsame Anreise empfehlen sich öffentliche Verkehrsmittel.
- Eine gemeinsame Anreise via Fahrgemeinschaften ist nicht sinnvoll und zulässig.
- Für den Bergsport gelten die aktuellen des DAV-Bundesverbandes als verbindliche Vorgaben
- In DAV-Empfehlung: https://www.alpenverein.de/bergsport...aid_34920.html
- Im fachsportlichen Bereich: https://cdn.dosb.de/user_upload/www....regeln_DAV.pdf
- Keine Gemeinschaftsverpflegung, jeder muss selbst für seine Brotzeit sorgen.
- Selbstredend, da derzeit formal nicht möglich:
- Keine Fahrten ins Ausland (Grenzen geschlossen und/oder Reisewarnung derzeit bis 15. Juni)
- Keine Fahrten mit Übernachtung (derzeit in Bayern noch nicht erlaubt)
- Kein Biwakieren, campen zelten o.Ä.
Weitere nützliche Hinweise finden sich auch unter
- Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: https://www.verkuendung-bayern.de/fi...l-2020-240.pdf
- Bayerisches Innenministerium: https://www.corona-katastrophenschut.../faq/index.php